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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes des Käufers zustande. Der Käufer ist an sein Angebot 4 Wochen gebunden.
- Die Unterzeichnung des Vertrages ist für beide Parteien verbindlich. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
II. Preise
- Die Ausstattung entspricht der von uns Angebotenen. Es wird keine Haftung übernommen für eventuelle Abweichungen.
- Keine Preisbindung im Ausland. Kursschwankungen bleiben vorbehalten und können zu einer Veränderung des Endpreises führen.
III. Zahlung
- Der Kaufpreis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen (Zulassung, Überführungskosten etc.) ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen des gleichen Vertragsverhältnisses beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
- Die Lieferfristen und Liefertermine beginnen stets erst mit Vertragsabschluss und der getätigten Anzahlung.
- Liefertermine können nicht verbindlich zugesagt werden, da sie je nach Kapazitätsauslastung des Herstellers schwanken.
- Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum Termin oder innerhalb der Frist zu liefern, verlängern die Termine und Fristen um die Dauer des Hindernisses.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich nach Kenntnis von Lieferschwierigkeiten auf diese hinzuweisen.
- Eigenlieferungsvorbehalt: Sollte die Fa. Amaredion GmbH durch Ihre Vorlieferanten nicht beliefert werden d.h. das /die Schiffe. nicht erhalten, ist ein Schadensersatz / Regress durch den Käufer an die Fa. Amaredion GmbH ausgeschlossen.
V. Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen; im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab Zugang der Bereitstellungserklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung
- nicht imstande ist.
- Wird der Kaufgegenstand vor seiner Abnahme vom Käufer bei einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten benutzt und beschädigt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Vertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz beanspruchen.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertragliche Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
- Bei Neu-Schiffen ist der Verkäufer gewährleistungspflichtig für zwei Jahre Lieferung. Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe ab Rechnungsdatum. Für die ersten 6 Monate der Gewährleitung obliegt es dem Verkäufer, zu beweisen, dass bei auftreten eines Fehlers zum Zeitpunkt der Übergabe dieser noch nicht vorhanden war und nicht durch unsachgemäßem Gebrauch, funktionsbedingtem Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist, danach dem Käufer.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
- Teile, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterworfen sind (wie z.B. Batterie/Akku, Glühbirnen, Tampen, Schot, laufendes und stehendes Gut, Scharniere, Gelenke, Segeltücher, Reifen) - Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen - Schäden, die durch unsachgemäßen, nachlässigen, nicht dem Verwendungszweck entsprechend oder übermäßigem Gebrauch entstanden sind - nachträgliche Anbauten, die nicht zum Lieferumfang gehören und zum Zeitpunkt der Übergabe nicht angebaut waren - Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännischer Reparatur, Um- und Anbauten oder Austausch von Teilen entstehen - Schäden die durch unsachgemäße Reparatur, Einsatz von Gebrauchteilen oder Schäden die daraus entstehen
- Mängel müssen von einem Sachverständigen in Höhe und Umfang festgestellt werden. Sie sind dem Verkäufer anzuzeigen.
- Zeigt sich während der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist der Verkäufer gem. § 437 BGB zur Nacherfüllung berechtigt.
- Wird der Kaufgegenstand wegen Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an einen nächstgelegenen, dienstbereiten Schiffsbau-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
- Für ersetzte Teile kann der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen.
- Der Verkäufer kann die Übernahme für die Kosten der Nachbesserung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig hoch sind. Ihm steht das Recht zu einer Kaufpreisminderung zuzustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
VIII. Haftung
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser AGB für einen Schaden einzustehen, haftet er nur bei Nachweis seines schuldhaften Verhaltens.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Gewährleistung oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IX. Gerichtsstand
- Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Landgericht in Berlin.
X. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestimmungen nicht..
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